Was gegen Gefährder möglich ist — und woran es im Fall Abdul B. lag
Drei Tage nach dem Anschlag am Rande des Berliner CSD dreht sich die Debatte um die Frage, was der Staat gegen sogenannte Gefährder rechtlich überhaupt tun kann. Innenminister Alexander Dobrindt fordert Präventivhaft, Fußfessel und den Ausschluss des Jugendstrafrechts; Kriminologen und Polizeirechtler halten das vorhandene Instrumentarium für ausreichend und verweisen auf fehlendes Personal — das Berliner LKA hatte die engmaschige Überwachung des Täters nach wenigen Tagen gelockert. Parallel streiten Politik und Verbände darüber, wie offen die Queerfeindlichkeit des Täters benannt wird.